1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Verkauf von MOV’Aligners („Aligner“) für kieferorthopädische Behandlungen sowie herausnehmbaren kieferorthopädischen Retainern, die vollständig aus transparentem Kunststoff bestehen („Retainer“) (zusammen die „Produkte“), sowie die Erbringung unterstützender und ergänzender Leistungen. Hierzu gehören Darstellungen einer Vorschau der erwarteten Zahnbewegung des Patienten durch das Produkt, virtuelle 3D-Modelle jedes Behandlungsschrittes sowie ein 3D-Viewer („Behandlungssetup“) (zusammen die „Dienstleistungen“), die von GC Orthodontics Europe GmbH („GCO“) bereitgestellt werden, auch über Drittanbieter von Dienstleistungen, gegenüber jedem Kunden (nachfolgend auch „Arzt“ oder „Klinik“ genannt).
1.2. Diese AGB regeln ferner die Nutzung der GCO-Website durch den Kunden, die Fallmanagement-Plattform für das Behandlungssetup und die Kundenkommunikation („MOV’-Plattform“) sowie die Prozesse und Anforderungen zur Einreichung einer Bestellung für Produkte und Dienstleistungen („Fallbestellung“).
2. Fälle und Annahme
2.1. Fallbestellungen werden über die MOV’-Plattform aufgegeben und werden mit Genehmigung des Behandlungssetups durch den Kunden wirksam („Genehmigter Fall“) („Genehmigungsdatum“). Fallbestellungen müssen die erforderlichen Mengen und Spezifikationen der Produkte sowie das gewünschte Lieferdatum und den Lieferort enthalten. Alle genehmigten Fälle stehen unter dem Vorbehalt der Annahme durch GCO, die durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung auf elektronischem Wege an den Kunden erfolgt. GCO hat das Recht, jede Fallbestellung oder jeden genehmigten Fall ohne Haftung abzulehnen.
2.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für jede Fallbestellung alle relevanten Unterlagen bereitzustellen, einschließlich Patientenname und anderer erforderlicher personenbezogener Daten, wie digitale Abdrücke des Ober- und Unterkiefers, Röntgenaufnahmen, Fotos (einschließlich Ganzgesicht, Lächeln, Ober- und Unterkieferokklusalansicht sowie linker und rechter bukkaler Ansicht), die den aktuellen Zustand der Zähne des Patienten zutreffend darstellen, zusätzlich zur Verordnung („Patientendaten“).
2.3. Der Kunde darf nur diejenigen Patientendaten weitergeben, die für die Erfüllung der Verpflichtungen von GCO gemäß diesen AGB erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass jeder Patient die auf der MOV’-Plattform verfügbare Patienteninformation und Einwilligungserklärung („Einwilligungsformular“) unterzeichnet und eine Kopie dieses Einwilligungsformulars für seine Unterlagen aufbewahrt. Der Kunde ist als Verantwortlicher allein für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Patienten verantwortlich.
2.4. Der Kunde ist verantwortlich für (i) die Richtigkeit der Patientendaten; sowie (ii) das Management der Erwartungen des Patienten hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs seiner Behandlung, insbesondere wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch Verzögerungen bzw. Versäumnisse des Patienten verursacht werden.
2.5. Ein Behandlungssetup wird innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Patientendaten in akzeptierter Form und Qualität erstellt. Das Behandlungssetup wird nach dem alleinigen und ausschließlichen Ermessen von GCO erstellt.
2.6. Eine Fallbestellung gilt als „in Bearbeitung“, sobald GCO entweder den digitalen Zahnabdruck erhält, soweit zutreffend, oder das Behandlungssetup gemäß Abschnitt 2.5 erstellt wurde („Fall in Bearbeitung“), wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
2.7. Vorbehaltlich Abschnitt 7 werden Produkte ausschließlich für genehmigte Fälle hergestellt und vom Herstellungsstandort versendet.
3. Produkte, Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Der Kunde kann bei der Aufgabe einer Fallbestellung eines der in Anlage I definierten Pakete („Behandlungspakete“) auswählen.
3.2. GCO behält sich das Recht vor, die Behandlungspakete jederzeit zu ändern.
3.3. Ein „Aligner-Schritt“ bezeichnet im Fall eines Behandlungspakets für beide Zahnbögen (Dual Arch Treatment Package) ein Paar bestehend aus einem (1) Aligner für den Oberkiefer und einem (1) Aligner für den Unterkiefer oder im Fall eines Behandlungspakets für einen einzelnen Zahnbogen (Single Arch Treatment Package) entweder einen (1) Aligner für den Oberkiefer oder einen (1) Aligner für den Unterkiefer.
3.4. Der Kunde stellt sicher, dass die klinisch erforderliche Anzahl von Schritten, um die Zähne von der Ausgangsposition in die endgültige Zahnposition des ursprünglichen Behandlungssetups zu bewegen, die Anzahl der im gewählten Behandlungspaket enthaltenen Aligner-Schritte nicht überschreitet. GCO kann nach seinem alleinigen und ausschließlichen Ermessen initiale Behandlungssetups vorschlagen, die der klinisch erforderlichen Anzahl von Aligner-Schritten besser entsprechen als das gewählte Behandlungspaket.
3.5. „Refinements“ werden als zusätzliche Aligner-Schritte auf Grundlage eines neuen Behandlungssetups definiert, die verwendet werden, wenn zusätzliche Zahnbewegungen erforderlich sind, um die ursprünglich genehmigte Endposition zu erreichen. Die Entscheidung, Refinements anzubieten oder bereitzustellen, liegt ausschließlich im freien und alleinigen Ermessen von GCO. Refinements verändern nicht das ursprüngliche Behandlungsziel (die genehmigte Endposition der Zähne) und unterliegen folgenden Regeln:
- Die Anzahl der für ein Refinement bereitgestellten Aligner-Schritte darf die Anzahl der ursprünglichen Aligner-Schritte im ersten Behandlungssetup nicht überschreiten und muss innerhalb der Grenzen des ursprünglich gewählten Behandlungspakets bleiben.
- Führt ein angefordertes Refinement zu einer Änderung des Behandlungsziels des ursprünglichen Behandlungssetups, behält sich GCO das Recht vor, vom Kunden ein Upgrade des ursprünglich genehmigten Behandlungspakets zu verlangen. Der Kunde muss dann das aktualisierte Behandlungssetup genehmigen.
- Zusätzliche Aligner-Schritte können für abgeschlossene Fälle nicht einzeln bestellt werden. Werden zusätzliche Aligner-Schritte für einen abgeschlossenen Fall benötigt, muss entsprechend einem der nachstehend aufgeführten Behandlungspakete eine neue Fallbestellung aufgegeben werden.
- Jede Refinement-Bestellung, die außerhalb der Gültigkeitsdauer des ursprünglich genehmigten Behandlungspakets aufgegeben wird, unterliegt individuellen Gebühren sowie Versandkosten.
3.6. Ein „Retainer-Set“ bezeichnet im Fall eines Behandlungspakets für beide Zahnbögen ein Paar aus einem (1) Retainer für den Oberkiefer und einem (1) Retainer für den Unterkiefer oder im Fall eines Behandlungspakets für einen einzelnen Zahnbogen entweder einen (1) Retainer für den Oberkiefer oder einen (1) Retainer für den Unterkiefer.
3.7. Die für jedes Behandlungspaket geltende Laufzeit bis zum in Anlage I angegebenen Ablaufdatum beginnt mit dem Datum der ersten Lieferung der Aligner-Schritte.
3.8. Für jedes Behandlungspaket gilt ein genehmigter Fall als abgeschlossen („Abgeschlossener Fall“), sobald einer der folgenden Zeitpunkte zuerst eintritt: (i) der Arzt kennzeichnet den Fall entsprechend als abgeschlossen, (ii) alle Retainer-Sets wurden versandt, oder (iii) das jeweils geltende Ablaufdatum wurde erreicht.
3.9. Zusätzliche Aligner-Schritte können für abgeschlossene Fälle nicht einzeln bestellt werden. Falls zusätzliche Aligner-Schritte für einen abgeschlossenen Fall erforderlich sind, kann ein Refinement gemäß einem der in Anlage I aufgeführten Behandlungspakete bestellt werden. Nach Erreichen des Behandlungs-Ablaufdatums wird die ursprüngliche Behandlungsbestellung geschlossen. Jede nachfolgende Aligner-Behandlung desselben Patienten muss als neue Bestellung bearbeitet werden und wird gemäß den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen für MOV-Behandlungsoptionen zusätzlich berechnet.
Zusätzliche Template- oder passive Aligner-Anforderungen: Jede Anforderung eines zusätzlichen Templates oder passiven Aligners, die über den Umfang des genehmigten definierten Pakets hinausgeht, wird zusätzlich berechnet. GCO behält sich das Recht vor, diese Zusatzgebühren nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
4. Verpflichtungen von GC Orthodontics
4.1. Die Produkte werden von EON Dental als rechtlichem Hersteller hergestellt. GCO handelt im Gebiet als Importeur und Händler/Vertriebspartner. Soweit gesetzlich zulässig, haftet GCO auch nicht für Dienstleistungen oder Komponenten, die von Dritten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen erbracht werden.
4.2. GCO gewährleistet, dass sämtliche Produkte nicht beschädigt, verbogen oder zerbrochen sind, dem Behandlungssetup entsprechen sowie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Offensichtliche Mängel und Abweichungen bei der Lieferung (z. B. Fehlmengen oder Falschlieferungen) müssen unverzüglich auf dem Lieferschein vermerkt werden. Sie gelten als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Lieferung gemeldet werden. Andere Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung bei Lieferung verborgen bleiben, müssen unverzüglich mittels eingeschriebenem Schreiben und spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, andernfalls verfällt der Rückgriffsanspruch. Die Mitteilung muss eine detaillierte Beschreibung sowie eindeutige Fotos des Mangels enthalten.
4.3. Die Gewährleistung gemäß Abschnitt 4.2 endet neunzig (90) Tage nach Lieferung der Produkte gemäß Abschnitt 7. Verzögerungen bei der Weitergabe durch den Kunden an den Patienten oder durch den Trageplan des Patienten verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
4.4. GCO haftet nicht für:
- das klinische Ergebnis einer Behandlung unter Verwendung der Produkte oder Dienstleistungen;
- die Nichtbeachtung von Anweisungen, Fahrlässigkeit, Missbrauch, Fehlbehandlung oder unsachgemäße Handhabung der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden, den Patienten oder Dritte;
- Produkte oder Dienstleistungen, die von einer anderen Partei als GCO verändert wurden;
- Produkte oder Dienstleistungen, die mit Produkten oder Dienstleistungen eines Dritten kombiniert wurden;
- gewöhnlichen Verschleiß der Produkte;
- Fehler in den übermittelten Patientendaten oder allgemein die korrekte und rechtmäßige Verarbeitung der Patientendaten.
4.5. Mit Ausnahme der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Gewährleistung lehnt GCO sämtliche weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich der Gewährleistung der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Zur Klarstellung: Diese Gewährleistung wird ausschließlich dem Kunden und nicht Dritten, einschließlich des Patienten, gewährt.
4.6. Falls ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht der Gewährleistung gemäß Abschnitt 4.2 entspricht, beschränkt sich die Haftung von GCO nach eigenem Ermessen ausschließlich darauf, (i) das nicht vertragsgemäße Produkt zu ersetzen oder (ii) dem Kundenkonto die Kosten des Produkts oder der Dienstleistung gutzuschreiben, ohne dass der Kunde berechtigt ist, irgendeine Form von Schadensersatz geltend zu machen.
5. Verpflichtungen des Kunden
5.1. Der Kunde gewährleistet und erklärt, dass:
- er zur Ausübung der Zahnheilkunde oder Kieferorthopädie an dem Ort, an dem er seine Praxis betreibt, ordnungsgemäß zugelassen ist;
- er alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und fachlichen Standards an seinem Praxisstandort einhält;
- er über die erforderliche Ausbildung, Fachkenntnis, Befugnis und Erfahrung verfügt, um Patienten mit den Produkten und Dienstleistungen zu behandeln;
- er die Produkte und Dienstleistungen ausschließlich gemäß den Anweisungen für die Nutzung der MOV’-Plattform und die Erstellung von Behandlungssetups verwendet;
- er die Produkte oder Dienstleistungen nicht für die Nutzung durch andere Personen als sich selbst und seine Patienten oder außerhalb der EU, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz („Gebiet“) erwirbt.
5.2. Der Kunde erkennt an:
- allein und ausschließlich für die Behandlung der Patienten verantwortlich zu sein, einschließlich der Ausübung seines klinischen Urteils hinsichtlich der Eignung der Verwendung der Produkte und Dienstleistungen (einschließlich des Behandlungssetups), für die Ergebnisse seiner klinischen Entscheidungen sowie für die rechtmäßige Verarbeitung und Verwaltung der Patientendaten; der Kunde handelt unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Sorgfaltsstandards an dem Ort, an dem er seine Zahnarztpraxis betreibt;
- dem Patienten die Produkte und die damit verbundenen klinischen Risiken vor Behandlungsbeginn ordnungsgemäß zu erläutern; jeden Patienten darüber zu informieren, dass der Kunde Patientendaten an GCO und den (rechtlichen) Hersteller EON Dental weitergeben wird, um die Produkte bereitzustellen und die Behandlung zu ermöglichen. Der Kunde beabsichtigt, die Produkte und Dienstleistungen ausschließlich gemäß den Anweisungen für die Nutzung der MOV’-Plattform und die Erstellung des Behandlungssetups zu verwenden;
- keiner anderen Partei die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen zu gestatten und diese ausschließlich für den Patienten zu verwenden, für den die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen versandt oder bereitgestellt wurden;
- sämtliche Beträge zu bezahlen, die gegenüber GCO gemäß Abschnitt 9 geschuldet werden;
- dass die MOV’-Plattform eine Fallmanagementplattform ist, die die erwartete Zahnbewegung darstellt; die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch abweichen. Einige Produkte und Dienstleistungen enthalten Standard-, voreingestellte oder optionale Funktionen, die ausschließlich als Empfehlung zu verstehen sind, wobei die endgültige Entscheidung über die Genehmigung und Anwendung eines Behandlungssetups, dessen Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Patienten oder dessen Ablehnung (vorbehaltlich etwaiger Stornierungsgebühren) ausschließlich und allein beim Kunden verbleibt;
- dass die für die Anmeldung auf der MOV’-Plattform verwendeten Kundenzugangsdaten ausschließlich von einem einzigen Arzt für die Behandlung von Patienten verwendet werden dürfen, die unter der unmittelbaren Betreuung und Aufsicht dieses Arztes stehen. Die Nutzung der Kundenzugangsdaten durch jede andere Person ist strengstens untersagt, außer (i) durch das unterstützende Personal des Kunden oder (ii) mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von GCO;
- dass jede Weitergabe der Kundenzugangsdaten an andere Personen als die hierin genannten die Datenschutzrechte von Patienten verletzen kann. Für Ärzte, die in derselben Klinik tätig sind, müssen separate Zugangsdaten ausgegeben werden;
- dass eine Fallbestellung eine offizielle Bestellung für ein Behandlungssetup und gegebenenfalls für die Herstellung der Produkte darstellt, ab welchem Zeitpunkt die Bestimmungen zur Stornierung gemäß Abschnitt 8 gelten, sofern eine Stornierung zulässig ist.
5.3. Unbeschadet sonstiger GCO zur Verfügung stehender Rechtsbehelfe kann GCO, wenn die Bestimmungen der Abschnitte 5.1. und 5.2. vom Kunden in irgendeiner Weise nicht eingehalten werden:
- die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesen AGB aussetzen;
- die Bereitstellung der Dienstleistungen oder die Lieferung der Produkte aussetzen;
- im Falle der Nichtzahlung die verkauften Produkte zurückfordern;
- den Zugang des Kunden zu den Produkten und Dienstleistungen gemäß Abschnitt 8 beenden.
6. Einhaltung der für Medizinprodukte geltenden Gesetze
6.1. Der Kunde hat sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Regeln, Verordnungen oder anwendbare Anordnungen), insbesondere die Anforderungen der Medizinproduktegesetzgebung, hinsichtlich Lagerung und Vertrieb der Produkte einzuhalten. Dies umfasst die Einhaltung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), der Medical Devices Regulations 2002 (SI 2002 Nr. 618, in der jeweils geltenden Fassung) (UK MDR 2002) oder der Medizinprodukteverordnung (MedDO, SR 812.213).
6.2. GCO handelt als Importeur und Händler der Produkte gemäß den anwendbaren Medizinproduktevorschriften. GCO verpflichtet sich als Importeur und Händler der Produkte in der Europäischen Union, die allgemeinen Verpflichtungen für Importeure gemäß Artikel 13 und 16 sowie für Händler gemäß Artikel 14 und 16 der Verordnung (EU) 2017/745 einzuhalten. Darüber hinaus wird GCO für den in Artikel 10 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/745 genannten Zeitraum eine Kopie der EU-Konformitätserklärung sowie gegebenenfalls eine Kopie aller relevanten Zertifikate einschließlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen aufbewahren, die gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) 2017/745 ausgestellt wurden. GCO stellt sicher, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen eines Medizinprodukts, solange sich dieses in der Verantwortung von GCO befindet, den vom rechtlichen Hersteller festgelegten Bedingungen entsprechen. Ist GCO der Auffassung oder hat GCO Grund zu der Annahme, dass ein von ihr auf dem Markt bereitgestelltes Produkt aufgrund von Risiken, Problemen oder Fehlfunktionen nicht dieser Verordnung entspricht, wird GCO den rechtlichen Hersteller und dessen Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich informieren. GCO arbeitet mit dem rechtlichen Hersteller, dessen Bevollmächtigtem sowie den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um das betreffende Produkt in Übereinstimmung zu bringen oder es gegebenenfalls vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Ist GCO der Auffassung oder hat GCO Grund zu der Annahme, dass das Produkt ein schwerwiegendes Risiko darstellt, wird GCO außerdem unverzüglich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten informieren, in denen sie das Produkt bereitgestellt hat, und dabei insbesondere Angaben zur Nichtkonformität sowie zu den ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen. Erhält GCO Informationen über vermutete gesundheitsbezogene Vorfälle, die möglicherweise mit Produkten in Zusammenhang stehen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, wird GCO diese Informationen unverzüglich an den Hersteller und dessen Bevollmächtigten weiterleiten. GCO führt ein Register über Beschwerden, nichtkonforme Produkte sowie Rückrufe und Marktrücknahmen und stellt dem Hersteller, dem Bevollmächtigten und den Händlern sämtliche von diesen angeforderten Informationen zur Verfügung, um die Untersuchung von Beschwerden zu ermöglichen. Darüber hinaus wird GCO das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) sowie sämtliche dort für Händler festgelegten Verpflichtungen einhalten. Insbesondere wird GCO gemäß § 73 MPDG die zuständige Behörde über den Abschluss einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld informieren, wenn der Bevollmächtigte des Herstellers außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ansässig ist. Schließlich verpflichtet sich GCO, die Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn GCO vom rechtlichen Hersteller über eine Unterbrechung oder Einstellung gemäß Artikel 10a Absatz 3 informiert wird, entsprechend den dort festgelegten Anforderungen.
6.3. Beschwerden von Kunden sind an GCO zu richten. Jeder Kunde führt ein Register über Beschwerden, nichtkonforme Produkte sowie Rückrufe und Rücknahmen und informiert GCO über diese Vorgänge sowie auf Anfrage über alle relevanten Informationen. Auf Verlangen einer zuständigen Behörde stellt GCO sämtliche ihr vorliegenden Informationen und Unterlagen bereit, die zum Nachweis der Konformität eines Medizinprodukts erforderlich sind. In solchen Fällen arbeitet der Kunde umfassend mit GCO zusammen und stellt alle notwendigen Dokumente und Informationen bereit, um den Anforderungen der zuständigen Behörde nachzukommen.
7. Versand und Lieferungen
7.1. GCO versendet die Produkte innerhalb von einundzwanzig (21) Arbeitstagen nach dem Genehmigungsdatum und entsprechend der in Anlage I angegebenen Anzahl der Sendungen je Produkt.
7.2. Angegebene Lieferzeiten dienen ausschließlich zur Orientierung. GCO haftet nicht für mittelbare Schäden infolge verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung.
7.3. GCO behält sich das Recht auf Teillieferungen vor. Eine Teillieferung oder eine Lieferverzögerung berechtigt niemals zur Verweigerung der Zahlung für bereits gelieferte Waren.
7.4. Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterms 2020 DAP an die auf der MOV’-Plattform angegebene Lieferadresse. Zum Zeitpunkt der Lieferung bestätigt der Kunde den Erhalt durch Unterzeichnung des Lieferscheins. Ungeachtet dessen geht die Gefahr von GCO auf den Kunden über, sobald die Ware am Standort des Kunden geliefert wird.
7.5. Das Eigentum an der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung einschließlich Zubehör auf den Kunden über.
7.6. Expresslieferungen: Wünscht ein Kunde eine Expresslieferung, werden die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Expressversandkosten berechnet und sind vom Kunden zu tragen.
8. Stornierungen und Vertragsbeendigung
8.1. GCO kann einen genehmigten Fall jederzeit nach eigenem und ausschließlichem Ermessen und ohne Haftung stornieren.
8.2. GCO erhebt gemäß Anlage I Gebühren, wenn ein Kunde einen bereits in Bearbeitung befindlichen Fall storniert. Wurde ein Fall bereits zur Produktion freigegeben und anschließend vom Kunden storniert, wird die vollständige Paketgebühr berechnet.
Gebühr für das Behandlungssetup: Genehmigt ein Kunde den Behandlungsplan nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach dessen Veröffentlichung und verbleibt der Fall im Status „Ausstehend“, erhebt GCO die in Anlage I festgelegte Gebühr für das Behandlungssetup.
8.3. Stornierungsgebühren richten sich nach diesen globalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können anfallen, wenn eine Aligner-Bestellung nach Genehmigung des Behandlungsplans storniert wird. GCO behält sich das Recht vor, diese Gebühren jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Wird ein Fall nach Genehmigung des Behandlungssetups storniert, wird der vollständige Preis des gewählten Behandlungspakets berechnet.
8.4. Alle Verkäufe sind endgültig. Wenn ein Kunde einen genehmigten Fall aus irgendeinem Grund storniert, wird GCO keinen Teil der mit diesem genehmigten Fall verbundenen Gebühren gutschreiben oder erstatten. Sämtliche damit verbundenen Zahlungen bleiben gegenüber GCO weiterhin fällig und zahlbar.
8.5. Aufgrund der individuellen Anfertigung der Produkte werden keine Rücksendungen akzeptiert.
8.6. Unbeschadet des Rechts auf vollständigen Schadensersatz kann GCO den Zugang des Kunden zu Produkten und Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung beenden, wenn:
- der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieser AGB verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 5.1 oder 5.2;
- der Kunde seine Berechtigung zur Ausübung der Zahnmedizin oder Kieferorthopädie verliert oder eingeschränkt wird;
- der Kunde zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet, liquidiert wird, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, eine Gläubigervereinbarung eingeht, Zahlungen einstellt oder dies ankündigt;
- ein Fall höherer Gewalt (gemäß Abschnitt 13) länger als drei Monate andauert und keine angemessene Lösung gefunden werden konnte;
- GCO davon ausgeht, dass der Kunde die ordnungsgemäße, fortlaufende und rechtzeitige Behandlung von Patienten beeinträchtigen oder anderweitig gegen seine Verpflichtungen oder die Interessen von GCO verstoßen wird.
8.7. Nach Beendigung des Vertrags vernichtet GCO unverzüglich sämtliche Patientendaten oder gibt sie auf Kosten des Kunden zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8.8. Unmittelbar nach Vertragsbeendigung hat der Kunde:
- sämtliche offenen Forderungen an GCO zu begleichen;
- alle vertraulichen Informationen von GCO zurückzugeben oder zu vernichten und die Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
8.9. Sind zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Fallbestellungen noch offen, kann GCO nach eigenem Ermessen diese stornieren oder abschließen. Entscheidet sich GCO für die Fertigstellung, gelten diese AGB weiterhin für die betreffende Fallbestellung.
9. Preise und Zahlungen
9.1. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen richten sich nach der zum Genehmigungsdatum geltenden Preisliste von GCO bzw. eines autorisierten Wiederverkäufers. GCO bzw. der autorisierte Wiederverkäufer behält sich das Recht vor, diese Preise jederzeit ohne vorherige Ankündigung anzupassen.
9.2. Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen – einschließlich künftig eingeführter Steuern, Abgaben oder Gebühren – trägt ausschließlich der Kunde. Die Preise können Standardversand und Versicherung beinhalten, sofern nichts anderes angegeben ist. Zusätzliche Kosten können anfallen. Der Kunde trägt sämtliche Gebühren Dritter, einschließlich Überweisungs- oder Wechselkursgebühren seiner Banken oder Finanzinstitute. Weitere Kosten, insbesondere für Versand, Refinements, Ersatzprodukte oder sonstige fallbezogene Leistungen, können gemäß Preisliste oder auf der MOV’-Plattform anfallen.
9.3. Der Kunde ist für die Bezahlung der Rechnungen verantwortlich. Der Arzt und die Klinik haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rechnungen, sofern beide auf der Rechnung genannt sind oder die Klinik üblicherweise die Rechnungen von GCO bezahlt.
9.4. Alle Rechnungen, einschließlich Stornierungsrechnungen, sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen. Rechnungen werden in Euro ausgestellt.
9.5. Bestehen bei GCO zu irgendeinem Zeitpunkt begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, insbesondere aufgrund gegen den Kunden gerichteter rechtlicher Maßnahmen, der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung einer oder mehrerer Rechnungen oder aufgrund sonstiger nachweisbarer Umstände, ist GCO berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder die Stellung geeigneter Sicherheiten zu verlangen, auch wenn die Produkte bereits ganz oder teilweise versandt wurden.
9.6. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum: (i) ist GCO berechtigt, die in Abschnitt 5 beschriebenen Rechte auszuüben; (ii) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den offenen Rechnungsbetrag sowie sämtliche Kosten und Gebühren (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die GCO bei der Einziehung der Forderung entstehen.
10. Freistellung
10.1. Der Kunde stellt GCO von sämtlichen direkten Kosten, Verlusten, Aufwendungen oder Verbindlichkeiten (einschließlich Anwaltskosten) frei, die GCO entstehen im Zusammenhang mit oder resultierend aus: (i) der Nutzung der im Rahmen dieser AGB verkauften Produkte oder Dienstleistungen; (ii) Falschdarstellungen oder Garantieverletzungen durch den Kunden oder wesentlichen Verstößen des Kunden gegen diese AGB; (iii) wesentlichen Verstößen gegen Bedingungen einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Patienten oder Handlungen/Versäumnissen in Bezug auf einen Patienten; (iv) der Bereitstellung unrichtiger oder unvollständiger Informationen (einschließlich Patientendaten) an GCO oder der nicht rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen, die der rechtliche Hersteller über die MOV’-Plattform vom Kunden anfordert; und (v) allen Angelegenheiten mit nationalen Regulierungsbehörden, Zulassungs- oder Berufsverbänden in Bezug auf den Kunden.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Der Kunde kann Schadensersatz nur bei schwerwiegendem Verschulden oder vorsätzlichem Fehlverhalten von GCO geltend machen. GCO haftet nicht für immaterielle, indirekte oder Folgeschäden und kann nicht zur Zahlung entsprechender Entschädigungen verpflichtet werden. Dies umfasst insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsbeschränkungen, entgangene Einsparungen, Schäden, Personalkosten, Verwaltungskosten und Ansprüche Dritter. Soweit GCO bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen auf die Mitwirkung, Dienstleistungen oder Lieferungen Dritter angewiesen ist, haftet GCO nicht für Schäden, die durch Fehler dieser Dritten verursacht werden, selbst wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.
11.2. Die Produkte, ihre Kennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise werden ausschließlich für die Verwendung in den Ländern des Gebiets entwickelt, übersetzt, getestet und zugelassen. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass die Produkte nicht für die Verwendung außerhalb des Gebiets bestimmt sind. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt GCO keine Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Verluste, die durch den Verkauf der Produkte außerhalb des Gebiets entstehen. GCO kann darüber hinaus unmittelbare und mittelbare Schäden jeder Art geltend machen, die aus dem Verkauf seiner Produkte außerhalb des Gebiets entstehen oder damit zusammenhängen. Alle Klauseln, die den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einschränken oder besonderen Bedingungen unterwerfen, sind unwirksam. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist die Haftung von GCO für jede Nichterfüllung eines Vertrags oder dieser Bedingungen je Schadensereignis auf den Umsatz beschränkt, den GCO aus dem Verkauf von Waren an den Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis erzielt hat; bestand die Vertragsbeziehung weniger als zwölf Monate, gilt der hochgerechnete Jahresumsatz auf Grundlage des bis zum Schadensereignis erzielten Umsatzes.
12. Datenschutz
12.1. Jede Partei verpflichtet sich, erklärt und gewährleistet, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Erhebung, Nutzung, Speicherung und zum Schutz personenbezogener Daten des Kunden und der Patienten (einschließlich der Patientendaten) einzuhalten. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzrichtlinie von GCO auf der GCO-Website gelesen und akzeptiert zu haben: https://www.gc.dental/ortho/en-EU/privacy-policy. Jede Partei behandelt personenbezogene Daten gemäß den geltenden Gesetzen vertraulich und nutzt diese ausschließlich in dem durch diese AGB und die geltenden Gesetze erlaubten Umfang.
12.2. Für sämtliche personenbezogenen Daten der Patienten (einschließlich Patientendaten) ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften.
12.3. Erhält der Kunde als Verantwortlicher eine schriftliche Aufforderung eines Patienten oder einer betroffenen Person zur Löschung personenbezogener Daten (einschließlich Patientendaten), hat er GCO darüber zu informieren. GCO wird diese personenbezogenen Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Sämtliche Verpflichtungen aus diesen AGB werden für einen Zeitraum („Aussetzungszeitraum“) ohne Haftung ausgesetzt, wenn eine unvorhersehbare Situation außerhalb der zumutbaren Kontrolle von GCO oder dem Kunden oder ein vorhersehbares Ereignis eintritt, dessen Folgen vernünftigerweise nicht vermieden werden können und das die vollständige oder teilweise Erfüllung dieser AGB verhindert („Höhere Gewalt“). Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren und die Gründe darzulegen. Da die Verpflichtung des Kunden gegenüber GCO im Wesentlichen eine Zahlungsverpflichtung darstellt, wird höhere Gewalt auf Seiten des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, werden die Parteien unverzüglich Beratungen aufnehmen, um eine angemessene Lösung zu finden, und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Folgen des Ereignisses zu minimieren.
13.2. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das Landgericht Hagen zuständig.
Anlage I: Behandlungspakete & Zusätzliche Kosten
| Behandlungspaket | Behandlungssetups | Aligner-Setup | Refinements | Retainer-Setup | Ablaufdatum |
MOV’ 10 Preise gemäß MOV’-Plattform |
Enthalten: Bis zu zwei (2) Behandlungssetups für die ursprünglichen Aligner-Schritte und Refinements. Nicht enthalten: Zusätzliche Behandlungssetups werden mit 150 € pro Setup berechnet. |
Enthalten: Bis zu zehn (10) ursprüngliche Aligner-Schritte in einer (1) Lieferung. Passive Aligner und Überkorrekturen eingeschlossen. Nicht enthalten: Ersatz-Aligner werden mit 45 € pro Aligner zzgl. Versand berechnet (bei Einzelbestellung). Bei Ersatzbestellungen mit mehr als einem Aligner werden zusätzlich 20 € pro Aligner berechnet. |
Enthalten: Ein (1) Refinement in einer (1) Lieferung (bis zu zehn (10) Aligner). Passive Aligner und Überkorrekturen eingeschlossen. Nicht enthalten: Zusätzliche Refinements können während des Behandlungszeitraums für eine feste Pauschale von 250 € pro Refinement erworben werden. Keine Rabatte. Maximal 10 Schritte pro Zahnbogen. |
Enthalten: Ein Retainer-Set in einer (1) Lieferung. Nicht enthalten: Zusätzliche Retainer: 120 € für ein Retainer-Set (1 OK, 1 UK) oder 170 € für zwei Retainer-Sets (2 OK, 2 UK). |
12 Monate |
MOV’ 24 Preise gemäß MOV’-Plattform |
Enthalten: Bis zu zwei (2) Behandlungssetups für die ursprünglichen Aligner-Schritte und Refinements. Nicht enthalten: Zusätzliche Behandlungssetups: 150 € pro Setup. |
Enthalten: Bis zu vierundzwanzig (24) ursprüngliche Aligner-Schritte in einer (1) Lieferung. Passive Aligner und Überkorrekturen eingeschlossen. Nicht enthalten: Ersatz-Aligner: 45 € pro Aligner zzgl. Versand. |
Enthalten: Zwei (2) Refinements in bis zu zwei (2) separaten Lieferungen. Jedes Refinement umfasst bis zu 24 Schritte pro Zahnbogen. Passive Aligner und Überkorrekturen eingeschlossen. Nicht enthalten: Zusätzliche Refinements: 360 € pro Refinement (bis zu 24 Schritte pro Zahnbogen). |
Enthalten: Ein Retainer-Set. Nicht enthalten: Zusätzliche Retainer: 120 € bzw. 170 € wie oben beschrieben. |
24 Monate |
MOV’ Advanced Preise gemäß MOV’-Plattform |
Enthalten: Bis zu 5 Behandlungspläne für jeden der ersten Aligner-Schritte und jeder Nachbehandlung. Nicht enthalten: Zusätzliche Behandlungssetups: 150 € pro Setup. |
Enthalten: Unbegrenzte Anzahl von anfänglichen Aligner-Schritten, die in einer (1) einzigen Lieferung versandt werden sollen. Nicht enthalten: Aligner-Schritte, die über die „Fair-Use-Richtlinie“ hinausgehen, werden als Fallverlängerung zum entsprechenden Behandlungspaketpreis in Rechnung gestellt. Ersatz-Aligner: 45 € pro Aligner zzgl. Versand. Bei mehr als einem Aligner zusätzlich 20 € pro Aligner. |
Enthalten: Refinements werden in einer unbegrenzten Anzahl von Lieferungen bereitgestellt, wobei jedes Refinement in einer einzelnen Lieferung versandt wird. Nicht enthalten: Refinements, die die Grenzen der „Fair-Use-Richtlinie“ überschreiten. Diese werden als Fallverlängerung zum jeweils geltenden Preis des entsprechenden Behandlungspakets berechnet. |
Enthalten: Ein Retainer-Set. Nicht enthalten: Zusätzliche Retainer: 120 € bzw. 170 € wie oben beschrieben. |
36 Monate |
MOV’ 20 (Nicht verfügbar für Fälle, die nach dem 1. August 2026 eingereicht wurden.) |
Enthalten: Bis zu zwei (2) Behandlungssetups für die ursprünglichen Aligner-Schritte und Refinements. Nicht enthalten: Zusätzliche Behandlungssetups werden mit 150 € pro Behandlungssetup berechnet. |
Enthalten: Bis zu zwanzig (20) ursprüngliche Aligner-Schritte, die in einer (1) einzigen Lieferung versandt werden. (Einschließlich passiver Aligner und Überkorrekturen.) Nicht enthalten: Ersatz-Aligner werden mit 45 € pro Aligner zuzüglich Versandkosten berechnet (bei Einzelbestellung). Bei Ersatzbestellungen mit mehr als einem Aligner wird zusätzlich ein Aufpreis von 20 € pro Aligner berechnet. |
Enthalten: Zwei (2) Refinements in bis zu zwei (2) separaten Lieferungen. Jedes Refinement umfasst bis zu 20 Schritte pro Zahnbogen. (Einschließlich passiver Aligner und Überkorrekturen.) Nicht enthalten: Zusätzliche Refinement-Lieferungen können während des Behandlungszeitraums für eine feste Pauschale von 360 € pro Refinement erworben werden (bis zu 20 Schritte pro Zahnbogen). Es werden keine Rabatte gewährt. |
Enthalten: Ein Retainer-Set, das in einer (1) einzigen Lieferung versandt wird. Nicht enthalten: Zusätzliche Retainer werden mit 120 € für ein Retainer-Set (1 OK, 1 UK) und 170 € für zwei Retainer-Sets (2 OK, 2 UK) berechnet. |
24 Monate |
MOV’ 30 (Nicht verfügbar für Fälle, die nach dem 1. August 2026 eingereicht werden.) |
Enthalten: Bis zu drei (3) Behandlungssetups für die ursprünglichen Aligner-Schritte und Refinements. Nicht enthalten: Zusätzliche Behandlungssetups werden mit 150 € pro Behandlungssetup berechnet. |
Enthalten: Bis zu dreißig (30) ursprüngliche Aligner-Schritte, die in einer (1) einzigen Lieferung versandt werden. (Einschließlich passiver Aligner und Überkorrekturen.) Nicht enthalten: Ersatz-Aligner werden mit 45 € pro Aligner zuzüglich Versandkosten berechnet (bei Einzelbestellung). Bei Ersatzbestellungen mit mehr als einem Aligner wird zusätzlich ein Aufpreis von 20 € pro Aligner berechnet. |
Enthalten: Zwei (2) Refinements in bis zu zwei (2) separaten Lieferungen. Jedes Refinement umfasst bis zu 30 Schritte pro Zahnbogen. (Einschließlich passiver Aligner und Überkorrekturen.) Nicht enthalten: Zusätzliche Refinement-Lieferungen können während des Behandlungszeitraums für eine feste Pauschale von 360 € pro Refinement erworben werden (bis zu 30 Schritte pro Zahnbogen). Es werden keine Rabatte gewährt. |
Enthalten: Ein Retainer-Set, das in einer (1) einzigen Lieferung versandt wird. Nicht enthalten: Zusätzliche Retainer werden mit 120 € für ein Retainer-Set (1 OK, 1 UK) und 170 € für zwei Retainer-Sets (2 OK, 2 UK) berechnet. |
36 Monate |
Zusätzliches Template Ein zusätzliches Template wird mit 45 € pro Template zuzüglich Versandkosten berechnet (bei Einzelbestellung). Falls mehr als ein Template benötigt wird, wird ein zusätzlicher Betrag von 20 € pro Template berechnet. Für zusätzliche Templates, die gleichzeitig mit der ursprünglichen Aligner-Bestellung bestellt werden, wird ebenfalls ein zusätzlicher Betrag von 20 € pro Template erhoben.
Behandlungssetup Für Fälle mit dem Status „Zur Genehmigung ausstehend“, die älter als sechs (6) Monate ab dem Veröffentlichungsdatum des Behandlungsplans sind, werden 150 € pro Fall berechnet.
Pontic (Frontzahnbereich 3-3) Keine Gebühr (nur für Frontzähne verfügbar).
Virtuelle Bracket-Entfernung Keine Gebühr.
GC ORTHODONTICS EUROPE GMBH, BRECKERFELD
Stand: 01.08.2026